AGB




Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Ferienwohnung Winklblick

 

Vermieter:

Marion & Kersten Wolters, Ahornweg 6, 21039 Escheburg

 

1. An- und Abreise / Vor-Ort-Betreuung

Die Mieter können die Ferienwohnung am Anreisetag zwischen 16:00 und 19:00 Uhr übernehmen. Vor Ort steht Ihnen unser Betreuer, Herr Thomas Ziemann, S & T Hausmanagement, Tel. 0176- 20 79 36 88 zur Verfügung. Die Ankunft ist dem Betreuer am Ankunftstag bitte ca. 30 Minuten vor Ankunft mitzuteilen, damit er pünktlich dort sein kann.

 

Die Wohnung ist am Abreisetag bis 10 Uhr zu übergeben. Vom Mieter sind persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

 

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

 

Haltung von Tieren

Tierbesitzern ist nur erlaubt, ihre Haustiere mitzubringen, wenn dies mit dem Vermieter abgesprochen und ausdrücklich – schriftlich - gestattet ist.

Sollten die Tiere Schäden in oder an der Unterkunft verursachen, so haftet der Halter der Tiere dafür.

Der Halter hat für das Tier eine entsprechende gültige Tier-Haftpflichtversicherung oder eine Privathaftpflichtversicherung, die auch mögliche, durch Tiere verursachte Schäden, deckt, auf Verlangen des Vermieters vorzuweisen.

 

3. Bezahlung & Kaution

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Handtücher, Bettwäsche sowie Nebenkosten für Strom, Wasser, PKW-Stellplatz sind im Mietpreis inkludiert. 

Bei Anreise ist eine Kaution von € 150,- dem Betreuer in bar zu übergeben. Diese wird bei schadensfreier Übergabe am Abreisetag zurückerstattet.

4. Kurbeitrag

Der örtliche Kurbeitrag wird von der Gemeinde Reit im Winkl erhoben und ist vom Vermieter abzurechnen. Infos unter: www.reitimwinkl.de/kurbeitrag-reit-im-winkl. Der Mieter wird die erforderlichen Daten zur Anmeldung bei der Gemeinde dem Vermieter mitteilen (Vor- und Zuname aller Gäste und deren jeweiliges Geburtsdatum sowie die Anschrift und ggf. das/die Autokennzeichen). Der Kurbeitrag ist bei Anreise an den Betreuer in bar zu entrichten. Die Kurkarten (Reit im Winkl Inklusiv Card) werden dem Mieter vor Ort vom Betreuer ausgehändigt.

 

5. Rücktritt

Der Mieter kann, sofern der Mietbeginn noch nicht eingetreten ist, vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Sollte ein Rücktritt erklärt werden, so darf der Vermieter eine Entschädigung vom Mieter verlangen.

Vom Tag der Buchungsbestätigung bis zum 31.Tag vor Mitbeginn fällt keine Entschädigung an.

 

Bei einem Rücktritt weniger als 31 Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

 

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Der Mieter erklärt, über eine angemessene Privathaftpflichtversicherung zu verfügen. Außerdem ist das Mietobjekt direkt nach Ankunft auf Vollständigkeit und auf Gebrauchsfähigkeit hin zu überprüfen. Mit diesem Mietvertrag verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter bzw. dem Betreuer eventuell festgestellte Mängel – auch solche während der Mietzeit - sofort mitzuteilen, damit diese behoben werden können. Teilt der Mieter seine etwaigen Beanstandungen dem Vermieter nicht sofort nach Entdeckung mit, so ist eine etwaige Mietminderung bezüglich dieser Beanstandung im Nachhinein nicht mehr möglich. Der Mieter hat das Mindestalter von 18 Jahren erreicht!

 

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

 

Hausordnung

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Mieter, die Hausordnung einzuhalten. Die Ferienwohnung und das gesamte Haus Lohrey ist ein Nichtraucherobjekt.

 

7. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

8. Corona Regeln

 

Um das Wohlbefinden und die Gesundheit unserer Gäste zu gewährleisten, haben wir bis auf Weiteres die Reinigungsmaßnahmen deutlich ausgeweitet. Die Betreuung liegt bei

 

S & T Hausmanagement

Sibel Ziemann, Neuschmied 42 83246 Unterwössen

st-hausmanagement@kabelmail.de, Tel. 0176 2079 3688

 

Neben unseren allgemeinen Standards in Bezug auf Sauberkeit und Hygiene achtet S&T bis auf Weiteres auf besondere Desinfektionsmaßnahmen, die auch protokolliert werden. Unterstützen Sie uns bitte dabei und achten Sie selbst auf die allgemein gültigen Hygiene-Regeln. Das schließt Ihre Mitreisenden/Familienmitglieder ein. Erforderliche Desinfektionsmittel sowie Mund-Naseschutz ist standardmäßig von den Gästen selbst mitzubringen und vorzuhalten. Bitte waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit Seife.

 

Achten Sie unbedingt darauf, dass Taschentücher, Masken, Handschuhe u.ä. nur in der Restmülltonne entsorgt werden.

 

Ein Besuch der Ferienwohnung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

·       Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten

·       Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere, wie z.B. einer akuten Atemwegserkrankung oder Fieber

 

Informations- und Kritikpflicht

Die Gäste werden etwaige Erkrankungen/ akute Krankheitssymptome/ relevante Symptome, die bei der Anreise oder vor Ort auftreten, unverzüglich beim Betreuer anzeigen und ggf. telefonischen Kontakt zum Arzt und/oder Gesundheitsamt aufnehmen. Die Gäste werden etwaige Bedenken zur Nutzung der Ferienwohnung im Hinblick auf "Corona" unverzüglich dem Betreuer anzeigen. Wenn Gäste während des Aufenthalts Symptome entwickeln, müssen sie sich unverzüglich isolieren und dürfen Gemeinschaftsräumlichkeiten nicht mehr betreten. Sie haben so rasch wie möglich den Aufenthalt zu beenden.

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass das gemeinsame Sitzen im Gemeinschaftsbereich ohne Einhalten des Mindestabstands von 1,5 m und das gemeinsame Beziehen einer Wohneinheit nur den Personen gestattet ist, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung gemäß jeweils aktueller Rechtslage nicht gilt.

Vermeiden Sie bitte engen Kontakt zu anderen Gästen, halten Sie nach Möglichkeit mindestens 1,5 – 2 Meter Abstand, insbesondere in Gemeinschaftsräumen, im Treppenhaus (inkl. Skikeller) und auf der Stellplatzanlage. Hier ist ein Mund-Naseschutz anzulegen. Nur außerhalb des Gebäudes mit einer Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 Metern kann auf einen Mund-Naseschutz verzichtet werden.

 

Achten Sie bitte auf die jeweils gültigen Regelungen zu "Corona" (Bundes-, Landes- und Ortsrecht), z.B. Beschränkung auf Gäste aus einer häuslichen Gemeinschaft/Familie.

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, können die Kontaktdaten der Gäste (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum des Aufenthaltes) auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden.

Die Dokumentation wird so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Schädigung geschützt sind. Die Daten werden zu diesem Zweck einen Monat aufbewahrt.

 

Haftungsausschluss

Sie mieten eine autarke Ferienwohnung. Der Mieter übernimmt die Verantwortung für die Mitreisenden/Familienmitglieder. Insbesondere gilt, dass Eltern für die Gesundheit ihrer Kinder selbst verantwortlich sind. Der Vermieter übernimmt insbesondere keine Haftung für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf ein etwaiges Fehlverhalten anderer Feriengäste oder Vermieter im Haus Lohrey zurückzuführen sind oder deren Ursache sich nicht aufklären lässt.

 

 9. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Reit im Winkl (AG Traunstein).

 

Die Vertragsinhalte sind Grundlage dieses Mietvertrages und dem Mieter, der diese akzeptiert, bei Vertragsabschluss bekannt.

 

Stand: Juni 2020